Teil 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cysprex GmbH
§1 Anwendungsbereich
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cysprex GmbH gelten ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gemäß § 310 Absatz 1 BGB.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden vom Dienstleister nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um ähnliche Rechtsgeschäfte handelt.
1.2. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich schriftlicher Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB.
Der Inhalt solcher Vereinbarungen wird, vorbehaltlich des Gegenbeweises, durch einen schriftlichen Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung der Cysprex GmbH festgelegt.
§ 2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Wird ein Auftrag als Angebot gemäß § 145 BGB betrachtet, hat die Cysprex GmbH das Recht, dieses innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
2.2. Angebote der Cysprex GmbH sind ab dem Zeitpunkt der Übermittlung an den Kunden 14 Tage lang gültig.
§ 3. Vertragsarten, Laufzeiten und Vertragslaufzeiten
3.1. Vertragsarten
Cysprex bietet die folgenden Vertragsarten an:
a) Kauf/Einmalige Dienstleistungspakete (Projektverträge): Einmalig abzurechnende Leistungspakete, die nach Leistungserbringung oder gemäß vereinbartem Meilensteinplan abgerechnet werden.
b) Tagessatzbasierte Sondervereinbarungen (Projekt- oder Beratungsaufträge): Leistungen, die nach vereinbarten Tagessätzen
(z. B. Tages- oder Stundensätze) abgerechnet werden. Solche Vereinbarungen sind in einem Statement of Work (SoW) oder schriftlichen Angebot zu konkretisieren.
c) Laufzeitverträge / Managed-Service-Verträge: Kontinuierliche Service- oder Betreuungsleistungen mit wiederkehrender Vergütung (monatlich, vierteljährlich oder jährlich).
3.2. Laufzeiten
a) Für Kauf/Einmalige Dienstleistungspakete und tagessatzbasierte Sondervereinbarungen gelten die im jeweiligen Angebot oder SoW vereinbarten Fristen und Laufzeiten. Soweit nicht anders vereinbart, endet ein einmaliges Projekt mit der Abnahme bzw. mit der Schlussrechnung.
b) Für Laufzeitverträge gelten die vereinbarten Mindestlaufzeiten. Standardlaufzeiten sind 1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre oder 5 Jahre, sofern vertraglich nicht abweichend festgelegt.
3.3. Verlängerung und Kündigung
a) Laufzeitverträge verlängern sich, sofern nicht anders vereinbart, jeweils automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn sie nicht spätestens vier Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
b) Einmalige Dienstleistungspakete und tagessatzbasierte Vereinbarungen enden grundsätzlich zum vereinbarten Leistungsende; eine ordentliche Verlängerung erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
c) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3.4. Rabatte und Preiswirkungen
a) Die in den Angeboten ausgeschriebenen Rabatte (z. B. Laufzeitrabatte für 2/3/5 Jahre oder Tagessatz-Rabatte bei 10/20/30 Tagen) gelten nur für entsprechend vereinbarte Laufzeitverträge oder
projektbezogene Volumina und sind verbindlich im Angebot oder Vertrag zu dokumentieren.
b) Rabatte sind nicht automatisch kumulierbar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 4. Abnahme
4.1. Dienstleistungen gelten mit Rechnungsstellung als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungserhalt schriftlich und substantiiert Einwendungen erhebt.
§ 5. Eigentums- und Urheberrechte /Vertrauliche Informationen
5.1. Die Cysprex GmbH behält das Eigentums- und Urheberrecht an allen ihr überlassenen sowie erstellten Unterlagen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5.2. Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten. Für den Austausch besonders sensibler Informationen wird auf Wunsch eine NDA abgeschlossen.
§ 6. Zahlungskonditionen
6.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
6.3. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
6.4. Preisänderungen bis zu 15 % des Auftragswertes aufgrund unvorhersehbarer Kostensteigerungen können nach schriftlicher Mitteilung angepasst werden, sofern dies angemessen ist.
§ 7. Leistungseinheiten / Abrechnungen
7.1. Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung: Stunden-, Tages- oder Pauschalverrechnung.
7.2. Die Mindestabrechnungseinheit beträgt 4 Stunden (halber Tag), sofern nicht anders vereinbart.
7.3. Nicht abgerufene Kontingente werden am Ende der Vertragslaufzeit gemäß vertraglicher Regelung abgerechnet.
§ 8. Leistungserfüllung / Mitwirkungspflichten
8.1. Der Kunde stellt rechtzeitig alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugangsdaten, Systeme, Arbeitstools und Ansprechpartner zur Verfügung.
8.2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen und können zusätzliche Kosten verursachen; diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
8.3. Die Cysprex GmbH ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen; sie bleibt verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistung.
§ 9.Eigentumsvorbehalt / Miteigentum
9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Rechte an erstellten Leistungen vorbehalten, soweit dies vertraglich festgelegt ist.
9.2. Bei Vermischung oder Einbindung in fremde Produkte kann anteiliges Miteigentum entstehen; nähere Regelungen sind vertraglich zu treffen.
§ 10. Gewährleistung / Aufwandsersatz
10.1. Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme, soweit gesetzlich nicht abweichend vorgeschrieben.
10.2. Die Cysprex GmbH hat das Recht zur Nacherfüllung; danach greifen die gesetzlichen Regelungen.
10.3. Für geringe Abweichungen von der vereinbarten Leistung besteht keine Gewähr.
10.4. Aufwandersatz wird berechnet, wenn kein Mangel vorliegt, der Mangel nicht reproduzierbar ist oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstanden ist.
§ 11.Haftung / Schadenersatz
11.1. Cysprex haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11.2. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; maximal 5 % des Vertragsvolumens, soweit gesetzlich zulässig.
11.3. Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
11.4. Bei Datenverlust haftet Cysprex nur für den Aufwand der Wiederherstellung, sofern der Kunde eine ordnungsgemäße Datensicherung nachweisen kann.
11.5. Cysprex übernimmt keine Haftung für erfolgreiche Cyberangriffe, Sicherheitsvorfälle oder Datenverluste, die trotz ordnungsgemäßer Beratung und empfohlenen Maßnahmen eintreten, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Cysprex.
§ 12. Haftung bei Rechtsmängeln
12.1. Die Cysprex GmbH stellt den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, sofern diese auf der schuldhaften Verletzung von Immaterialgüterrechten durch bereitgestellte, proprietäre Software beruhen und Cysprex hierfür verantwortlich ist.
§ 13. Leistungsstörung / Beeinträchtigungen bei der Leistungserbringung
13.1. Ereignisse höherer Gewalt entbinden die betroffene Partei von der Leistungspflicht für die Dauer der Beeinträchtigung; dauert die Beeinträchtigung länger als 60 Tage, kann der Vertrag schriftlich gekündigt werden.
13.2. Verzögerungsschäden sind je Woche auf 0,5 % des betroffenen Leistungsanteils begrenzt, höchstens 5 % der Vergütung.
§ 14. Open Source Lizenzen
14.1. Von Cysprex gelieferte Softwarebausteine können unter Open-Source-Lizenzen stehen (z. B. MIT, GPLv3). Der Kunde erwirbt keine exklusiven Rechte an Open-Source-Bestandteilen; vertragliche Regelungen bleiben unberührt.
§ 15. Remotezugriff / Kundensupport / Leistungsort / Wartungsarbeiten
15.1. Dienstleistungen werden in der Regel per Remotezugriff erbracht; der Erfüllungsort bleibt der Sitz von Cysprex, sofern nicht anders vereinbart.
15.2. Der Kunde kann auf Wunsch eine VM (Ubuntu LTS empfohlen) als Support-Gateway bereitstellen. Die Bereitstellung ist nur bei gesonderter Vereinbarung verpflichtend.
15.3. Wartungsarbeiten können zu vorübergehenden Einschränkungen führen; Cysprex bemüht sich, diese abzustimmen. Schadensersatzansprüche wegen geplanter Wartungen sind ausgeschlossen, sofern Cysprex rechtzeitig informiert hat.
§ 16. Onlineschulungen / weitere Dienstleistungen
16.1. Zusatzleistungen wie Schulungen oder Dokumentationen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
16.2. Die Cysprex GmbH kann Veranstaltungen bei Nichterreichen von Mindestteilnehmerzahlen oder erforderlich erscheinenden Gründen verschieben oder absagen.
§ 17.Force Majeure
17.1. Definition und Folgen wie in §13; unverzügliche Informationspflicht der betroffenen Partei bei Eintritt.
§ 18. Sonstiges
18.1. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam; die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
18.2. Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.
18.3. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Augsburg.
18.4. Datenschutz: Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt DSGVO-konform; ggf. wird ein AVV geschlossen.
Teil 2: AGB für die Durchführung von Veranstaltungen, Workshops und Schulungen
§ 1. Buchung / Anmeldung
§ 1. Buchung / Anmeldung
1.1. Anmeldungen erfolgen über das Buchungsportal; der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.
1.2. Zugangsdaten werden spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail versandt.
1.3. Teilnahmegebühren und Unterlagen sind im Angebot geregelt.
§ 2. Stornierung der Buchung
2.1. Stornierungen sind schriftlich möglich.
2.2. Stornokosten:
- Bis 6 Wochen vor Beginn: keine Zahlungspflicht
- Bis 7 Tage vor Beginn: 80 % des Preises
- Weniger als 7 Tage: 100 % des Preises
§ 3. Absage der Veranstaltung
3.1. Cysprex kann Veranstaltungen absagen; in diesem Fall wird der gezahlte Preis erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 4. Änderungsvorbehalt
4.1. Programmänderungen sind vorbehalten, soweit der Charakter nicht wesentlich geändert wird.
§ 5. Veranstaltungsunterlagen
5.1. Begleitmaterial ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Zustimmung verbreitet werden.
§ 6.Sonstiges
6.1. Ergänzend gilt Teil 1 der AGB.
Cysprex GmbH, Stand: 20.11.2025